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Herzlich willkommen bei Nähtechnik Seidel

Allgemeine Reparaturbedingungen


1. Geltungsbereich                                                                                                                                                                

Diese Bedingungen gelten für alle Reparaturen und Instandhaltungsleistungen von Maschinen und Geräten (nachfolgend „Reparaturen“) die wir - Fa. Nähtechnik Seidel Inh. Ralf Seidel in Bad Münstereifel - als Auftragnehmer für Kunden (Auftraggeber) erbringen. Die Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, eine vorherige schriftliche Zustimmung wurde erteilt. Diese Reparaturbedingungen gelten auch für zukünftige Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber gehen vor, für deren Inhalt ist die Bestätigung des Auftragnehmers in Textform maßgebend.

2. Reparaturumfang, Kostenvoranschlag und Gefahrtragung

Im Rahmen des Reparaturauftrages sind wir berechtigt die vom Kunden angegebenen Fehler sowie alle anderen Fehler auf dessen Kosten zu beheben. Soweit möglich und angefragt werden die voraussichtlichen Reparaturkosten im Auftrag angegeben. Eine weitere Rücksprache mit dem Kunden ist nur erforderlich soweit z.B. durch zusätzliche Arbeiten die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % überschritten werden. Ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen wird nur auf gesonderte Anfrage des Kunden erstellt und ist nur verbindlich sofern dieser in Textform abgeben wird. Ein solcher Kostenvoranschlag ist zu vergüten. Bei Auftragserteilung gemäß Kostenvoranschlag entfällt diese gesonderte Vergütung. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Gerätes erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Auf dessen Wunsch hin kann für Hin – und Rücktransport eine Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen werden.

3. Zahlung und Abnahme

Der Auftragnehmer ist berechtigt vor Durchführung der Reparatur eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Rechnungsbeträge auf Aufträge, Kostenvoranschläge oder auch Transportkosten sind fällig zur Zahlung sofort bei Abholung in bar oder per Banküberweisung ohne Skonto oder Abzüge. Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder Aufrechnung gegen diese wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden aus dem Auftrag oder anderen Rechtsverhältnissen ist ausgeschlossen, soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte bestehen für diese nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreifer Gegenforderungen.

Der Kunde ist verpflichtet sein Gerät binnen 4 Wochen nach Mitteilung der Abholbereitschaft in Textform (z.B. E-Mail) oder per Telefon in unseren Geschäftsräumen abzuholen.

Eine kostenfreie Aufbewahrung nicht abgeholter Geräte erfolgt für längstens 6 Monate. Danach ist die Aufbewahrung kostenpflichtig. Nach Ablauf von 12 Monaten besteht das Recht des Auftragnehmers die Geräte durch freihändigen Selbsthilfeverkauf zu verwerten zwecks Begleichung der offenen Rechnung. Erforderlich ist eine vorherige weitere Fristsetzung von 4 Wochen mit Androhung des freihändigen Verkaufes. Der Übererlös nach Abzug der Kosten und des Rechnungsbetrages steht dem Kunden zu.

4. Gewährleistung und Haftung

Für Mängel der Reparaturleistung haften wir durch kostenlose Beseitigung der Mängel oder Ersatzlieferung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns einen festgestellten Mangel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abholung.

Unsere Haftung besteht nicht, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, der in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fällt. Der Auftraggeber hat das Recht zur Minderung und zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen, falls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder wir eine uns gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreichen lassen.

Der Auftraggeber kann weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, insbesondere auch Ersatz von nicht am Reparaturgegenstand selbst entstandenen Schäden, nur geltend machen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben, Gesundheit durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen oder arglistigem Verschweigen eines Mangels oder falls der Auftragnehmer eine Garantiezusage erteilt hat. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert des Gerätes zum Zeitpunkt der Schädigung. Weitere Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen.

Schadensersatz- und Haftungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Für die Verjährung der weitergehenden Schadensersatz- und Haftungsansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für alle Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. In diesem Fall ist der Auftragnehmer jedoch auch berechtigt, nach seiner Wahl Klage am Erfüllungsort der Reparaturleistung oder am Geschäftssitz des Auftraggebers zu erheben.  Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, aktuell Bad Münstereifel.

 
 
 
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